Vergnügungsboote und Fähren in Georgien müssen sich einer obligatorischen Registrierung unterziehen
Wien / DasFazit
Alle Wassertransporte, die sich entlang der Flüsse, Stauseen und Seen Georgiens bewegen, unterliegen der obligatorischen Registrierung ab dem 1. Jänner 2025, gemäß dem vom Parlament erhaltenen Änderungsentwurf zum Gesetz "Über die Verwaltung und Regulierung des Verkehrssektors". DasFazit berichtet mit Bezug auf die georgischen Medien.
Gemäß den Änderungen wird in der Gesetzgebung Georgiens ein neuer Begriff „Fahrzeug auf Binnengewässern“ erscheinen, der jedes schwimmende Fahrzeug bezeichnet, das sich entlang der Flüsse, Seen und Stauseen Georgiens bewegt.
Alle diese Fahrzeuge müssen sich bis zum 1. Jänner 2025 einer staatlichen Registrierung bei der Seeverkehrsbehörde unterziehen.
Die Seeverkehrsbehörde wird auch für die Untersuchung von Vorfällen im Zusammenhang mit solchen Transporten zuständig sein.
Die Änderungen sehen auch die Einführung von Bußgeldern ab dem 1. Jänner 2025 vor. So wird für Schäden bei der Beförderung von Binnengewässern ein Bußgeld in Höhe von drei bis sechs Mindestlöhnen vorgesehen. In Georgien beträgt der Mindestlohn bei der Festsetzung von Geldbußen laut Gesetz 20 GEL.
Ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften für den Transport in Binnengewässern wird jedoch beim ersten Mal mit einer Geldstrafe von 500 Lari und bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres mit einer Geldstrafe von 1.000 Lari geahndet.