Japan erlaubt längere Laufzeiten für Kernkraftwerke
Wien / DasFazit
Japans Oberhaus hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Beschränkung der Betriebsdauer lokaler Kernkraftwerke (KKW) auf 60 Jahre aufhebt, berichtet DasFazit.
Infolge des Unfalls von Fukushima Daiichi im Jahr 2011 wurde die maximale Betriebsdauer für Kernreaktoren in Japan auf 60 Jahre festgelegt - 40 Jahre nach der Inbetriebnahme und weitere 20 Jahre nach einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung. Es ist nun vorgesehen, 30 Jahre nach der Inbetriebnahme eines Reaktors eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen und danach alle 10 Jahre eine entsprechende Überprüfung.