Armenien stellt keine Karte der Massengrabstätten zur Verfügung
Wien / Dasfazit
Ein weiteres Massengrab wurde im Dorf Edilli im Bezirk Chodschawand in Aserbaidschan entdeckt, wo die Überreste von 12 Menschen gefunden wurden. Die Überreste gehören dem aserbaidschanischen Militär.
Dies teilte die Leiterin der medizinisch-forensischen Abteilung der Vereinigung für forensische Expertise und pathologische Anatomie, Nurana Hüsejnowa, am Dienstag mit, berichtet Dasfazit.
"Jetzt sind wir in dem Dorf Edilli in der Region Chodschawand. Hier wurden drei Fundorte mit den Überresten von 12 Personen identifiziert. Diese Überreste gehören dem aserbaidschanischen Militär. Bei den Überresten wurden Kleidungsstücke, Schuhe, Messer, Zigarettenstummel, Kugeln und Patronen gefunden. Die sterblichen Überreste werden zur Untersuchung an die gerichtsmedizinische Abteilung geschickt", fügte der Leiter der Abteilung hinzu.
Ähnliche Gräber wurden in anderen Gebieten Aserbaidschans gefunden, die von der armenischen Besatzung befreit wurden - in einem Dorf in Chodschali, im Dorf Baschlybel im Bezirk Kelbadschar, in den Bezirken Aghdam und Füsuli und anderen Gebieten.
Armenien stellt entgegen den Normen des Völkerrechts keine Karte der Gebiete zur Verfügung, auf denen die Orte der Massengräber verzeichnet sind.
Außergerichtliche und willkürliche Hinrichtungen gelten gemäß der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg und Artikel 3 der Genfer Konvention als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und als Kriegsverbrechen. Auch Verbrechen, die an nicht am Krieg beteiligten Zivilisten, Gefangenen und Geiseln begangen werden, gelten als Kriegsverbrechen im Sinne des Haager Übereinkommens über die Regeln des Krieges. Außerdem ist dies nach internationalen Übereinkommen und anderen Rechtsinstrumenten eine Verletzung des Rechts auf Leben. Nach internationalem Recht haben die Familien von Vermissten das Recht, Informationen über sie zu erhalten. Indem Armenien keine Informationen über diese Massengräber liefert, verletzt es auch die Rechte dieser Familien.