Visumfreiheit für Ausländer in Kirgisistan wurde eingeschränkt
Wien / DasFazit
Die kirgisischen Behörden haben beschlossen, Beschränkungen für ausländische Staatsbürger einzuführen, die der Visumfreiheit unterliegen. Das teilte das Außenministerium des Landes mit, berichtet Dasfazit.
"Das Ministerkabinett der Kirgisischen Republik hat eine Verordnung über das Verfahren für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Territorium der Kirgisischen Republik verabschiedet. Diese Verordnung sieht eine Reihe der folgenden Neuerungen vor – die Abschaffung der Visumpflicht. Dass ausländische Staatsbürger oft das Land verlassen und zurückkehren, um ihren Aufenthalt auf dem Territorium der Republik zu verlängern, wird nun durch die Einführung einer Visumfreiheit nach dem "60/120"-Prinzip eingeschränkt", heißt es in der Mitteilung.
Bei Inanspruchnahme einer visumfreien Regelung für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen ist die Wiedereinreise für die entsprechende Ausländerkategorie nun erst 60 Tage nach dem "Zeitpunkt der vorherigen Ausreise aus dem Land" möglich. Für Bürger, die Kirgisistan bis zu 90 Tage visumfrei besuchen können, werden die Konditionen nach dem "90/180"-Prinzip berechnet.