In Usbekistan wird die Kontrolle über den Kauf von Fremdwährungen gestärkt
Wien / DasFazit
Die Zentralbank Usbekistans hat Änderungs- und Ergänzungsentwürfe zu den Regeln für Devisentransaktionen in Usbekistan zur Diskussion gestellt, berichtet Dasfazit.
Die Änderungen sehen eine Stärkung der Kontrolle über den Kauf von Fremdwährungen durch juristische Personen vor. Bei der Einreichung eines Antrags auf Devisenkauf kann die Liste der zusätzlich beizufügenden Belege erweitert werden. Insbesondere:
ein Vertrag (Vereinbarung, Transaktion, Rechnung), der zur Durchführung eines Devisengeschäfts geschlossen wird;
bei der Bedienung von Leasingverträgen und Darlehen in Fremdwährung – ein Zeitplan für die Rückzahlung von Kapital- und Zinszahlungen;
bei der Rückführung von Gewinnen, Dividenden und anderen Einkünften ausländischer Anleger - ein Dokument über die Gewinnausschüttung, die Zahlung von Dividenden, den Abschluss einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Steuerbehörde sowie eine Bestätigung der Steuerbehörde über die Zahlung der Einkommensteuer.
In manchen Fällen kann die Bank auch Dokumente verlangen, die die Rechtmäßigkeit der Herkunft der Gelder in Landeswährung belegen.